Oberkotzau Schmierereien verursachen hohe Kosten

Dirk Müller

Mehr als 6.600 Euro soll die Entfernung von Schriftzügen und Symbolen an mehreren Stellen im Ort kosten.

Die Graffitis in Oberkotzau - hier am Toilettenhäuschen im Summa-Park - werden beseitigt. Foto: Dirk Müller

Die Beseitigung von Schmierereien geht ins Geld: Auf über 6.600 Euro bezifferte der Oberkotzauer Bürgermeister Stefan Breuer (CSU) am Dienstagabend in der Sitzung des Marktgemeinderats die Kosten für eine fachgerechte Entfernung von allerlei gesprayten Schriftzügen und Symbolen am Toilettenhäuschen und am Kassenautomat im Summa-Park sowie an einer Mauer an der Schwesnitz in der Nähe des Rathauses und auch im Kümmeltärknweg. Die Marktgemeinderäte billigten den von der Verwaltung eingeholten Kostenvoranschlag einer Fachfirma einstimmig, die Schmierereien werden somit entfernt.

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Wie Breuer berichtete, habe die Polizei einen Verdächtigen im Visier, der als Verursacher in Frage komme. Die Ermittlungen seien aber noch nicht abgeschlossen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, werde man ihm beziehungsweise seinen Eltern die gesamten Kosten in Rechnung stellen. Eine Strafanzeige gegen Unbekannt sei bereits erfolgt. Im Gemeinderat herrschte Einigkeit darüber, dass es „so nicht geht“, wie es Markus Retsch (SPD) ausdrückte, und alle Mittel in Bewegung zu setzen seien, um den Verursacher in die Haftung zu nehmen.

Den Vorschlag von Christian Feller (UWO), die Schmierereien durch den Verursacher selbst wegschrubben zu lassen, wies Bürgermeister Breuer jedoch zurück. Bei der fachgerechten Beseitigung kämen potenziell nervenschädigende Lösungsmittel zum Einsatz, daher sei dies allein Sache eines darauf spezialisierten Unternehmens.

Anh-Quoc Nguyen (UWO) stellte in den Raum, dass man doch einmal über die Bereitstellung legaler Graffitiflächen nachdenken solle. Das Jugendparlament habe sich bereits mit dieser Frage beschäftigt. Volker Dittmar (CSU) schlug vor, dafür mobile Plakattafeln zur Verfügung zu stellen. Zu einer Abstimmung darüber kam es allerdings nicht, auch weil kein entsprechender Antrag formuliert wurde.