Seit dem Bürgerentscheid 2021 zur Ortsumgehung schien der Streit in der Bevölkerung von Oberkotzau um die Ortsumgehung halbwegs befriedet – auch im Gemeinderat hielten sich alle Beteiligten meist zurück. Doch damit ist es offenkundig vorbei. In der Marktgemeinderatssitzung am Dienstagabend sind Befürworter und Gegner der geplanten Umgehung heftig aneinandergeraten. Letztendlich beschloss der Gemeinderat mit zwölf zu vier Stimmen, dass das im April eingereichte Bürgerbegehren für einen erneuten Bürgerentscheid zur Ortsumgehung als unzulässig abzulehnen sei. Sie folgte damit der juristischen Stellungnahme eines Rechtsanwalts, den die Marktgemeinde hinzugezogen hatte und der seine Einschätzung in der Sitzung vortrug: Fragestellung und Begründung des Begehrens wiesen entscheidende Mängel auf, monierte er. Von Vertretern der UWO, die seit jeher zu den Gegnern der Ortsumgehung gehört, kam scharfe Kritik. Hier Auszüge aus der Diskussion.