Wolfgang Peukes, einer der erklärten Gegner der geplanten Ortsumgehung von Oberkotzau, hat am 28. Juni wegen der Ablehnung des Bürgerbegehrens gegen die Umgehung durch den Marktgemeinderat Aufsichtsbeschwerde beim Landratsamt Hof eingelegt. Nun hat die dortige Kommunalaufsicht die Beschwerde zurückgewiesen. Es gebe „keinen Anlass für ein rechtsaufsichtliches Einschreiten“, heißt es in einem Schreiben, das in Kopie auch an die Marktgemeinde Oberkotzau gegangen ist.
Oberkotzau Umgehung: Landratsamt hat über Beschwerde entschieden
Hannes Keltsch 11.09.2024 - 08:02 Uhr