Ölschnitzufer Bürgerentscheid am 28. März

Peter Rauscher
Die Stadtratsmehrheit hatte sich gegen das Votum von SPD-Räten für diesen Entwurf nach den Plänen des Ingenieurbüros SRP und des Architekten Peter Haimerl enschieden. Werner Römhildt trug seine Argumente vor. Foto: Architekt Peter Haimerl

Die Bürger von Bad Berneck werden entscheiden, wie das Ölschnitzufer saniert wird. Das Bürgerbegehren gegen den Stadtratsbeschluss ist zulässig.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Bad Berneck -

Von Peter Rauscher

Erstmals seit 24 Jahren wird es in Bad Berneck wieder einen Bürgerentscheid geben. Am Palmsonntag, 28. März 2021, werden die Bad Bernecker darüber abstimmen, welchen Weg die Stadt bei der anstehenden Sanierung des linken Ölschnitzufers einschlagen wird.

In einer Sondersitzung hatte der Stadtrat am Donnerstagabend über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Natursteinmauer am Ölschnitzufer zu entscheiden - knapp vor Ende der gesetzlichen Ein-Monatsfrist nach Abgabe der Unterschriften. Gegen die Stimme von Alexander Popp (Freie Wähler) schloss sich das Gremium der Auffassung der Stadtverwaltung und der Rechtsaufsicht an, dass das Bürgerbegehren rechtlich zulässig ist. Die Prüfung habe ergeben, dass von den 525 eingereichten Unterschriften für das Bürgerbegehren 474 gültig sind, sagte Bürgermeister Jürgen Zinnert. Die Hürde von 343 Unterschriften wurde locker genommen.

Bedenken im Stadtrat

Aus dem Stadtrat waren Bedenken geäußert worden, das Bürgerbegehren könnte unzulässig sein, weil die Umsetzung gegen den gesetzlichen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen würde. Hintergrund sind möglicherweise gefährdete Fördergelder, vergeudete Planungskosten und rechtliche Konsequenzen bei einseitigen Vertragsauflösungen, wenn der von der Stadtratsmehrheit beschlossene Entwurf nicht verwirklicht werden kann. Die Verwaltung sieht allerdings im Bürgerbegehren keinen Verstoß gegen haushaltsrechtliche Grundsätze. Generell sei die Schwelle zur Rechtswidrigkeit erst dann überschritten, „wenn das gemeindliche Handeln mit den Grundsätzen eines vernünftigen Handelns schlechthin unvereinbar ist“. Auch eine Unzulässigkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit der Umsetzung ist aus Sicht der Verwaltung aktuell nicht zu erkennen, „nachdem die Sanierungsfähigkeit der Ufermauer bisher noch nicht untersucht wurde“.

Das Bürgerbegehren wird auf einstimmigen Beschluss des Stadtrats am 28. März stattfinden, Anfang März sollen die Wahlbenachrichtigungen versandt werden.

Stadtratsmehrheit und Bürgermeister wollen kämpfen

Die Stadtratsmehrheit und der Bürgermeister wollen für den von ihnen beschlossenen Entwurf kämpfen, der Betonpfähle zur Ufersanierung und eine optische Aufwertung durch Abgänge, neue Brücken und ein aufwendig gestaltetes Geländer durch Architekt Peter Haimerl vorsieht.

Ratsentscheid kommt

Gegen die Stimmen der vier anwesenden SPD-Räte beschloss der Stadtrat, dass mit dem Bürgerentscheid auch ein Ratsentscheid stattfindet. Die Bad Bernecker werden also am 28. März nicht nur über die Fragestellung des Bürgerbegehrens abstimmen, sondern auch über die Frage: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Bad Berneck die vom Stadtrat am 12.11.2020 beschlossene Planung zur Sanierung des Ölschnitzufers mit einer Aufwertung der gesamten Uferpromenade fortführt und umsetzt?“ Bei widersprüchlicher Stimmabgabe soll eine Stichfrage für Klarheit sorgen.

Gegensätzliche Positionen

Obwohl es in der Sitzung nur um rechtliche Fragen ging, prallten auch die gegensätzlichen inhaltlichen Positionen aufeinander. Kai Seißer, Inhaber und Betreiber der Lindenmühle, wandte sich in der Bürgerfragestunde gegen den Eindruck, alle Uferanlieger lehnten den Haimerl-Entwurf ab. Er sehe darin eine große Zukunftschance für die Stadt, sagte er. Die Vertreter des Bürgerbegehrens, Werner Römhildt und Jörg Schröder, wiederholten die Argumente, die nach ihrer Meinung für den Erhalt der Natursteinmauer sprechen. Lokal begrenzte Sanierungsarbeiten reichten, die jetzige Mauer könne erhalten werden, sagte Römhildt.

Hin- und hergerissen

Zinnert sagte in einer persönlichen Erklärung, er sei zwei Jahre hin- und hergerissen gewesen, nun aber überzeugt, dass die Zusammenarbeit mit Haimerl die Stadt aus dem städtebaulichen Sumpf ziehen könne. Andere Meinungen von Bürgern seien aber zu respektieren. Man werde die guten Argumente für die bereits beschlossene Sanierung sammeln und denen des Bürgerbegehrens gegenüberstellen. Alexander Popp begründete sein Nein damit, dass er die dadurch drohende weitere Verzögerung einer Ufermauersanierung wegen des erforderlichen Hochwasserschutzes für unverantwortlich halte. „Das Bürgerbegehren ist fahrlässig“, sagte er.

Das letzte Bürgerbegehren in Bad Berneck 1997 hatte zum Ziel, die Verlegung der B 303 auf das ehemalige Bahnhofsgelände zu verhindern. Es scheiterte.

Bilder