Leipzig (dpa/sn) - Die sächsische Staatsregierung darf die Beantwortung einer Großen Anfrage der Linksfraktion im Landtag aufgrund ihres Umfangs verweigern. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaats entschieden. Auch zu einer Teilantwort ist die Staatskanzlei demnach nicht verpflichtet. Hintergrund ist ein sogenanntes Organstreitverfahren, in dem die Linksfraktion auf Beantwortung von insgesamt 1.090 Fragen zum Datenschutz geklagt hatte.