Ortsumgehung Oberkotzau Bürgerentscheid am 14. März

Johannes Keltsch
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Das Bürgerbegehren zur umstrittenen Umgehung ist zulässig – dies hat der Marktgemeinderat am Dienstagabend bestätigt. Nun kommt es zum Bürgerentscheid.

 
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Oberkotzau - Der Bürgerentscheid zur umstrittenen Ortsumgehung von Oberkotzau findet am Sonntag, 14. März, statt. Diesen Termin hat der Marktgemeinderat am Dienstagabend einstimmig beschlossen. Zuvor hatte er ebenfalls einstimmig per Beschluss die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Keine Ortsumgehung Fattigau – Oberkotzau“ erklärt, das nun zum Bürgerentscheid führt: Alle rechtlichen Voraussetzungen dafür sind erfüllt.

Das Thema ist emotionsgeladen und war dennoch nach nicht einmal 20 Minuten erledigt. Die Beschlüsse selbst waren Formsache. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte sie vorberaten. Und da das Bürgerbegehren alle rechtlichen und formalen Voraussetzungen erfüllt, war der Gemeinderat zur Zustimmung verpflichtet, wie Bürgermeister Stefan Breuer betonte.

Breuer legte die endgültigen Zahlen zum Bürgerbegehren vor: 840 Bürger hatten unterschrieben, davon waren 794 Unterschriften gültig. Das Quorum von zehn Prozent der Einwohnerzahl (427) wurde also beinahe um das Doppelte überschritten. Und so stellte Breuer fest: „Das Bürgerbegehren ist zuzulassen.“ Es gab aus den Reihen der Räte nur zwei kurze Stellungnahmen. Christian Feller (UWO) forderte Bürgermeister und Verwaltung zur Objektivität im nun folgenden Prozedere auf. Achim Hager (CSU) wies auf die entscheidende Rolle des Bürgerentscheids hin: „Der Freistaat Bayern wird nicht gegen den Willen des Volkes bauen.“

Ein ausführlicher Bericht zur Sitzung folgt.

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