„Das Gericht ist zu dem Entschluss gekommen, dass der Bürgerentscheid nicht zulässig ist, weil die Begründung in Teilen falsch und irreführend ist.“ Für Bürgermeister Stefan Breuer war es eine gute Nachricht, die er jüngst bei der Bürgerversammlung in Oberkotzau verkünden konnte.