Das war eine Entscheidung mit Zündstoff: Der Marktgemeinderat Oberkotzau hat, wie berichtet, am 28. Mai mit der Mehrheit von zwölf zu vier Stimmen das Bürgerbegehren für einen weiteren Bürgerentscheid zur Ortsumgehung als unzulässig abgelehnt. Der Beschluss folgte der juristischen Stellungnahme eines Rechtsanwalts, den die Marktgemeinde hinzugezogen hatte. Bei den Gegnern der Umgehung, auch bei der UWO im Gemeinderat, haben diese Vorgehensweise und der Mehrheitsbeschluss heftige Kritik ausgelöst. Bürgermeister Stefan Breuer (CSU) betonte indes, die Kommunale Rechtsaufsicht am Landratsamt Hof habe die Einschätzung des Rechtsanwalts bestätigt, dass das Bürgerbegehren unzulässig sei.