Bielefeld - Wegen der Bestattung ihres verstorbenen Mannes an einem falschen Ort hat die Witwe Anspruch auf Schmerzensgeld. Weil die Asche ihres Mannes, anders als beim Bestatter in Auftrag gegeben, in der Ostsee statt in der Nordsee beigesetzt wurde, erhält die Frau nun nach einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil des Landgerichts Bielefeld Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 Euro. Das Gericht erkannte damit die psychischen Belastungen wie Schlafstörungen und Depressionen der Frau als Folge dieser falschen Beisetzung an (Az.: 5 O 170/17).