Verstorbene war Engländer
Der Bestatter hatte nach Gerichtsangaben argumentiert, dass zwar eine Seebestattung vereinbart worden sei, nicht aber ein konkreter Ort. Eine schriftliche Vereinbarung zum Bestattungsort lag nicht vor. Das Gericht kam nach einer Zeugenbefragung dagegen zu der Auffassung, dass die Klägerin deutlich gemacht habe, dass der genaue Ort der Seebestattung im Sinne ihres verstorbenen Mannes wichtig sei. Der Zeugenaussage zufolge sei im Gespräch mit der Trauerfamilie geäußert geworden, dass der Verstorbene als Engländer eine Verbindung zur Nordsee gehabt habe.