Paketsendungen Ärger mit Nachbarn muss nicht sein

Andreas Kunze
Vor Weihnachten schwillt wieder die Welle der Paketsendungen an. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Jetzt werden viele Weihnachtseinkäufe online erledigt. Wenn das Paket ankommt, ist der Empfänger nicht immer zuhause. Worauf muss man achten, wenn der Nachbar die Sendung annimmt?

 
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Düsseldorf - In den nächsten Wochen werden wieder Millionen von Paketen verschickt: Oft werden sie nicht beim Empfänger abgegeben, sondern beim Nachbarn. Das kann Ärger geben. Wir haben wichtige Fragen und Antworten zusammengestellt.

Darf ein Zusteller das Paket einfach beim Nachbarn abgeben?

Das ist nur dann zulässig, wenn sich der Transportdienst das Recht dazu in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einräumt – und das tut praktisch fast jeder. Allerdings haben Gerichte gefordert, dass der Empfänger genau darüber informiert werden muss, wo er seine Lieferung abholen kann (unter anderem Oberlandesgericht Köln). Der Versender hat außerdem das Recht, der Zustellung an einen „Ersatzempfänger“ ausdrücklich zu widersprechen.

Muss ein Nachbar ein Paket annehmen?

Nein, das ist seine freie Entscheidung. „Tut er es, geht er Pflichten gegenüber dem Empfänger ein“, erläutert die Düsseldorfer Rechtsanwältin Katia Genkin: Er muss zum Beispiel von sich aus mitteilen, dass das Paket bei ihm ist (Paragraf 681 BGB) und muss schnellstens das Paket übergeben (Paragrafen 681, 667 BGB). Für diese „Geschäftsführung ohne Auftrag“, so nennen es die Juristen, könnte er im Gegenzug verlangen, dass seine Aufwendungen ersetzt werden. Ist ein Paket erkennbar beschädigt, sollte ein Nachbar entweder die Annahme verweigern oder den Zustand dokumentieren – damit ihm später nichts zur Last gelegt werden kann.

Haftet der Nachbar für Schäden am Paket?

Ja, unter Umständen, wenn er Schuld an einer Beschädigung oder am Verlust der Sendung trägt. Das wäre zum Beispiel, wenn er das Paket einfach vor der Haustür des Empfängers ablegt und das Paket gestohlen wird. „Das wäre grob fahrlässig und führt zu einer Haftung“, sagt Rechtsanwältin Genkin. Ebenso kann der Nachbar verantwortlich gemacht werden, wenn etwa das Paket versehentlich von Kindern beschädigt wird. Wird das Paket indes durch Feuer beschädigt oder bei einem Einbruch gestohlen, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Gegenüber dem Transportunternehmen haftet der Nachbar nicht, auch wenn er dem Zusteller die Annahme per Unterschrift bestätigt.

Muss man für ein verschwundenes Paket bezahlen?

Es gibt nicht nur nette Nachbarn, sondern mitunter auch schlicht kriminelle. Etwa jene, die mit Fantasienamen unterschreiben und dann das Paket behalten. In so einem Fall bekommt der Empfänger es nie zu Gesicht. Das ist aber in der Regel das Problem des Versenders, sofern es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt. Er muss dem Käufer zwar keinen weiteren Artikel liefern, verliert aber seinen Anspruch auf die Kaufpreiszahlung. Wurde der Kaufpreis per Vorkasse geleistet, ist er einem Käufer, also dem Empfänger ohne empfangene Ware, zu erstatten. Das ist das sogenannte Preisrisiko des Verkäufers, der dann versuchen wird, Schadenersatz vom Transportunternehmen zu erhalten.

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