Haftet der Nachbar für Schäden am Paket?
Ja, unter Umständen, wenn er Schuld an einer Beschädigung oder am Verlust der Sendung trägt. Das wäre zum Beispiel, wenn er das Paket einfach vor der Haustür des Empfängers ablegt und das Paket gestohlen wird. „Das wäre grob fahrlässig und führt zu einer Haftung“, sagt Rechtsanwältin Genkin. Ebenso kann der Nachbar verantwortlich gemacht werden, wenn etwa das Paket versehentlich von Kindern beschädigt wird. Wird das Paket indes durch Feuer beschädigt oder bei einem Einbruch gestohlen, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Gegenüber dem Transportunternehmen haftet der Nachbar nicht, auch wenn er dem Zusteller die Annahme per Unterschrift bestätigt.
Muss man für ein verschwundenes Paket bezahlen?
Es gibt nicht nur nette Nachbarn, sondern mitunter auch schlicht kriminelle. Etwa jene, die mit Fantasienamen unterschreiben und dann das Paket behalten. In so einem Fall bekommt der Empfänger es nie zu Gesicht. Das ist aber in der Regel das Problem des Versenders, sofern es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt. Er muss dem Käufer zwar keinen weiteren Artikel liefern, verliert aber seinen Anspruch auf die Kaufpreiszahlung. Wurde der Kaufpreis per Vorkasse geleistet, ist er einem Käufer, also dem Empfänger ohne empfangene Ware, zu erstatten. Das ist das sogenannte Preisrisiko des Verkäufers, der dann versuchen wird, Schadenersatz vom Transportunternehmen zu erhalten.