Parken in Selb Was ist ein Gehsteig?

Wolfgang Neidhardt
Die Lilienthalstraße in Selb: Kein Gehweg, sondern Schrammbord. Darauf sollte das Parken eigentlich erlaubt sein. Foto: Wolfgang Neidhardt

Auf dem Selber Vorwerk gab es Strafzettel wegen Falschparkens. Die Stadt hat ihre Interpretation der Situation zugunsten der Bewohner korrigiert – im Gegensatz zur Polizei.

 
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Gehsteigparken in Selb, nächste Runde. Das Thema, das im vergangenen Jahr bereits die Bewohner der Jahnstraße sowie im Osten der Stadt beschäftigt hat, setzt sich nun auf dem Vorwerk fort, genauer in der Lilienthal- und Siemensstraße. Dort haben mehrere Anwohner am 3. Januar Strafzettel in Höhe von 55 Euro wegen Falschparkens erhalten. Einer von ihnen, Stefan Zatschka, hat die Sache nicht auf sich beruhen lassen – und sich an die Stadtverwaltung Selb gewandt mit der Bitte, in naher Zukunft eine eindeutige Regelung mit Schildern zu schaffen, die das Parken auf dem Gehsteig erlaubt.

Zu schmal für Rollator und Kinderwagen

Der Sachverhalt: Diese Straßen sind nicht sehr breit. Am Straßenrand gibt es einen schmalen Streifen, der aussieht wie ein schmaler Bürgersteig. Er ist aber zum Laufen sehr schmal und mit einem Rollator oder Kinderwagen gar nicht zu benutzen.

Vor zwei Jahren hatte die kommunale Verkehrsüberwachung im Auftrag der Stadt an den geparkten Fahrzeugen höflich formulierte Hinweiszettel angebracht mit dem Verweis, dass das Parken auf dem Gehsteig nicht erlaubt sei. Darauf hatten sich Bewohner gemeldet mit der Frage, wo sie denn ihr Auto sonst hinstellen sollten, und wiesen auf einen wesentlichen Umstand hin: Wenn sie „korrekt“ parken würden, dann käme kein Auto mehr durch – Rettung, Feuerwehr oder Müllabfuhr wohl gar nicht mehr.

Der Stadtrat nahm sich dieses Themas an und erhielt die Auskunft: Bei diesem schmalen Streifen handele es sich nicht um einen Gehsteig, sondern um ein sogenanntes Schrammbord – und auf diesem sei Parken mit den rechten Rädern eines Fahrzeuges erlaubt. Diese Auffassung kollidiert mit der vor gut einer Woche von der Polizei Marktredwitz vollzogenen Bestrafung. „Bleibt diese Bestrafung erhalten?“, fragte nun Roland Graf (SPD) in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses nach.

Gespräch mit Polizei steht aus

Nicole Abraham vom Haupt- und Rechtsamt der Stadt erklärte: „Gegen Strafen, die die Polizei verhängt, kann natürlich nur dort Einspruch erhoben werden.“ In der Stadtverwaltung habe sich die Auffassung durchgesetzt, dass korrektes Parken die Straßen für Rettungs- und andere wichtige Fahrzeuge unpassierbar macht. Abraham bat aber um Verständnis: „Wir können die Polizei nur bitten.“ Ein Gespräch mit Roland Ast von der Polizeiinspektion Marktredwitz stehe aber noch aus, das Ergebnis ist offen.

Graf bekräftigte, dass das Gespräch schon wichtig sei. Schließlich seien noch viel mehr Straßen in Selb betroffen als die drei, in denen die Polizei bereits Strafen verhängt hat. „Offenkundig handelt diese dabei völlig willkürlich“, kritisiert Stefan Zatschka – und hofft darauf, aus dem Selber Rathaus bald Nachricht zu erhalten – nicht nur über ein Gespräch, sondern über eine klare Regelung des ruhenden Verkehrs.

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