Berlin - Egal ob Pedelec oder normales Rad – viele Firmen stellen ihrer Belegschaft Dienstfahrräder zur dauerhaften beruflichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können sich Steuervorteile ergeben. Darauf macht die Bundessteuerberaterkammer in Berlin aufmerksam.