Trotz viel Kritik im Vorfeld gilt in Deutschland vom heutigen Mittwoch an erstmals eine Teil-Impfpflicht gegen das Coronavirus. Beschäftigten in Gesundheitsberufen, die ihren Arbeitgebern bis zum 15. März keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis oder ein Attest über ihre Impfunfähigkeit vorlegen konnten, drohen damit in den nächsten Monaten arbeitsrechtliche Sanktionen. Diese können bis hin zu einem Betretungs- und damit Arbeitsverbot in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder anderen medizinischen Einrichtungen reichen.
Pflege- und Gesundheitswesen Impfpflicht in mehreren Schritten
Marvin Kalwa 15.03.2022 - 17:50 Uhr