Photovoltaik-Anlage 261 Issigauer fordern den Bürgerentscheid

Lothar Faltenbacher
Helmut Streit und Michael Hager (von links) von der Bürgerinitiative „Photovoltaik mit Augenmaß“ übergeben 22 Listen mit 261 Unterschriften an Bürgermeister Gemeinhardt und Geschäftsleiter Uwe Jäger. Foto: Faltenbacher

Die Gegner der 70 Hektar großen Solaranlage übergeben die Unterschriftenlisten an Bürgermeister Dieter Gemeinhardt. Die Zahl der Unterzeichner ist mehr als dreimal so hoch wie notwendig.

 
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Issigau/Lichtenberg - In Issigau wächst der Widerstand gegen eine Photovoltaikanlage, die in ihrer Fläche größer als der Hofer Untreusee wäre. Helmut Streit und Michael Hager, zwei der Verantwortlichen der Bürgerinitiative „Photovoltaik mit Augenmaß für Issigau“, die gegen den Bau der PV-Anlage auf einer Fläche von über 750 000 Quadratmetern aktiv ist, haben am Donnerstagnachmittag 22 Unterschriftenlisten des Bürgerbegehrens an den Issigauer Bürgermeister Dieter Gemeinhardt überreicht. Die Übergabe fand bei der Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg statt.

Nach Aussage von Helmut Streit haben 261 Bürger den Antrag auf einen Bürgerentscheid unterschrieben. Damit wurde die für einen Erfolg notwendige Zahl von 83 Unterschriften, was zehn Prozent der stimmberechtigten Issigauer Einwohner entspricht, um mehr als das Dreifache überschritten. „Die Issigauer setzen damit ein deutliches Signal gegen den geplanten Bau einer der größten PV-Anlagen Bayerns“, betonen die Initiatoren auf Nachfrage der Frankenpost. Sie wollen erreichen, dass der Issigauer Gemeinderat einen Bürgerentscheid zu der umstrittenen Freiflächenanlage zulässt und alle Issigauer anonym über den Bau abstimmen können.

Nach Auskunft von Uwe Jäger prüfen die Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft nun die Unterschriftenliste nach formalen Vorgaben, dann hat der Issigauer Gemeinderat innerhalb eines Monats über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden. Spätestens drei Monate nach dem Beschluss zur Zulässigkeit hat die Gemeinde den Bürgerentscheid durchzuführen. Dieser hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses und ist für zwei Jahre gültig. Beim Bürgerentscheid entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Mindestens 20 Prozent der wahlberechtigten Bürger müssen sich beteiligen.

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