Zoff ums Gewerbegebiet Gemeinde setzt sich zur Wehr

Ratsbegehren und Bürgerentscheid: Die Regnitzlosauer haben am 3. Dezember gleich zwei Mal abzustimmen. Foto: Uwe Faerber

Am 3. Dezember steht der Bürgerentscheid über das Gewerbegebiet in Draisendorf an. Doch Ruhe gibt es bis dahin nicht. Die Gemeinde will rechtens agiert haben.

 
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Im Zoff um ein mögliches Gewerbegebiet im Regnitzlosauer Ortsteil Draisendorf wehrt sich die Gemeinde nun gegen den Vorwurf der Irreführung. Wie berichtet, kämpft die Bürgerinitiative „Stoppt den Flächenfraß“ mit anwaltlicher Hilfe gegen die Pläne – wegen „nicht akzeptable Formulierungen“ auf dem Stimmzettel für das Bürgerbegehren und Unzulässigkeiten im Zuge des Ratsbegehrens. Beides findet am 3. Dezember statt. Dann sollen sich die Regnitzlosauer für oder gegen das Gewerbegebiet entscheiden können. Das Bürgerbegehren hat die Bürgerinitiative, das Ratsbegehren die Gemeinde initiiert.

„Von einer Unzulässigkeit des Ratsbegehrens oder gar einer Irreführung kann keine Rede sein“, schreibt nun Bürgermeister Jürgen Schnabel (FWR) in einer Stellungnahme. Die Gemeinde habe sich bei der Zulässigkeitsprüfung des Bürgerbegehrens und des Ratsbegehrens stets mit der Rechtsaufsicht des Landratsamtes abgestimmt und die gültigen Rechtsvorschriften beachtet. Außerdem habe man bei allen gefassten Beschlüssen immer die Belange und Wünsche der Bürgerinitiative berücksichtigt und respektiert. Bürgermeister Schnabel und zweiter Bürgermeister Fritz Pabel (CSU) äußern sich gemeinsam zu der Sache: Man könne nicht nachvollziehen, wo das Verfahren irreführend sein soll. Die Fragestellungen der Bürgerentscheide seien nicht zu beanstanden und den Bürgerinnen und Bürgern ist nach Ansicht der beiden auch bewusst, welche Ziele die beiden Fragestellungen verfolgen.

Kein Verständnis haben sie für die Art und Weise, wie die Kritik vorgebracht wird. In ihren Augen wäre nach der ersten Sitzung im September genügend Zeit gewesen, über die kritisierten Punkte zu sprechen, so Bürgermeister Schnabel. Dies sei von Seiten der Bürgerinitiative nicht erfolgt.

Dass die Bürgerinitiative nun über einen Anwalt mit der Gemeinde kommuniziere und gar rechtliche Schritte in Erwägung ziehe, sei nicht nachvollziehbar.

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