Pläne in Naila Höhere Mahngebühren für Bibliothek?

Geben Nutzer ihre Medien nicht zurück, hat die Verwaltung oft einen Aufwand, der sich nicht mit den bisherigen Mahngebühren auffangen lässt. Der Stadtrat dürfte daher eine neue Gebührenordnung beschließen.

 
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Lesen macht Spaß. Wer sich Bücher in der Bibliothek ausleiht, sollte diese aber auch rechtzeitig wieder zurückgeben. Foto: Pixabay/LubosHouska

Wer ein Buch oder ein anderes Medium nicht, zu spät oder stark beschädigt in die Nailaer Stadtbibliothek zurück bringt, dürfte bald tiefer in die Tasche greifen müssen. In seiner jüngsten Sitzung nämlich hat der Hauptausschuss einstimmig beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, jeweils eine neue Gebühren- und Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek zu erlassen. Grund dafür: „Der Verwaltungsaufwand ist oft größer als die Mahngebühren“, erklärte Bürgermeister Frank Stumpf (Freie Wähler) in der Sitzung des Hauptausschusses. In der nächsten Sitzung des Stadtrats (nach Plan am 17. Juli) dürfte dann der endgültige Beschluss zur Satzungsänderung fallen.

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Wer die Leihfrist überschreitet, soll künftig pro Woche und Medium vier Euro zahlen (zuvor: zwei Euro). Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren müssten dann zwei Euro berappen (zuvor: ein Euro). Flattert eine Mahnung ins Haus, wäre eine Mahngebühr von fünf Euro zu entrichten (zuvor: drei Euro). Für die zweite Mahnung würden sieben Euro fällig (zuvor: sechs Euro), für die dritte Mahnung zehn Euro (zuvor: neun Euro). Holt die Stadt nicht zurückgegebene Medien ab, würden je Botengang 15 Euro entfallen (zuvor: zehn Euro). Ist ein Medium wiederherzustellen, würde das drei statt zwei Euro kosten. Die Bearbeitungsgebühr für den Fall, dass die Stadt ein Medium wegen Verlusts oder starker Beschädigung neu beschaffen muss, betrüge nun acht Euro (zuvor: fünf Euro). Auch für Ausdrucke und Fotokopien würde die Stadtbibliothek den Nutzern nun mehr berechnen: 30 Cent pro Blatt statt 20 Cent.

Im Entwurf für die neue Benutzerordnung ist die Leihfrist nun konkretisiert: War in dem Dokument bislang nur vage von „einer bestimmten Leihfrist“ die Rede, soll diese künftig konkret vier Wochen für Bücher, zwei Wochen für Zeitschriften, CDs, Hörbücher und Tonies (also Figuren, die im Design der jeweiligen Hörspiele gehalten sind und auf einer Abspielbox sitzen) sowie eine Woche für DVDs betragen. Wer ohne Benutzerausweis einen der drei öffentlichen Internet-PCs benutzen möchte, soll dafür künftig, um seine Identität zu hinterlegen, seinen Personalausweis vorzeigen. Neu in der Benutzerordnung ist auch ein Verweis auf den Datenschutz: Bei der Anmeldung würden „die personenbezogenen Daten“ der Nutzer unter Beachtung der diesbezüglichen Bestimmungen „erhoben und gespeichert“.

Die Jahresgebühr bleibt – von den Änderungen unberührt – bei vier Euro für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren, bei zehn Euro für Erwachsene, ältere Jugendliche und Institutionen sowie 15 Euro für einen Familienausweis. Auch die bisherigen Ermäßigungen gelten weiterhin. Die Leihgebühr pro Medium (alternativ zur Jahresgebühr) beträgt weiterhin drei Euro.