Der wohl größte Vorzug des Rechtsstaats ist seine Überprüfbarkeit: Jeder Bürger darf Vorgehen und Gesetze dieses Staates kritisch hinterfragen, kann klagen, kann Gerichte einschalten. Selbst wenn es um die Organe des Staates geht. Zum Beispiel um die Polizei. Schon allein deshalb ist es eine Sternstunde der Rechtsstaatlichkeit, dass seit diesem Dienstag das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe überprüft, ob Bayern seiner Polizei allzu umfangreiche Befugnisse eingeräumt hat.
Polizeiaufgabengesetz Es braucht Klarheit
Thomas Scharnagl 07.07.2026 - 14:44 Uhr