Dabei schlugen sich beide gegenseitig und wurden jeweils leicht verletzt und erlitten Prellungen sowie Hämatome. Eine intensivere Behandlung war jedoch nicht erforderlich. Nachdem der Vater mit 1,94 Promille erheblich alkoholisiert war und sich Hinweise ergaben, dass er zuvor in betrunkenem Zustand mit seinem Auto gefahren sein soll, musste er sich nach erfolgter Anzeigenaufnahme auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Hof im Beisein der Beamten einer Blutentnahme in einem Krankenhaus unterziehen. Anschließend wurde ihm für die Wohnung ein vorübergehender Platzverweis erteilt. Der Sohn hingegen war nicht alkoholisiert. Die Beamten leiteten gegen die beiden Männer jeweils Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung ein. Zudem muss sich der Vater zusätzlich wegen Trunkenheit im Straßenverkehr infolge Alkoholgenusses strafrechtlich verantworten.
Polizeieinsatz in Hof Auseinandersetzung zwischen Vater und Sohn
Redaktion 26.09.2024 - 10:46 Uhr