Wer Arbeitslosengeld kassiert und nebenbei arbeitet, macht sich strafbar. Ein solches Verhalten wertet die Justiz als Betrug. Deswegen musste sich nun ein 61-jähriger Berufskraftfahrer vor dem Amtsgericht Kulmbach verantworten. Die Staatsanwaltschaft legte dem Mann aus dem westlichen Landkreis zur Last, für ein Speditionsunternehmen gearbeitet zu haben, obwohl er offiziell Arbeitslosengeld bezogen hat. Auf diese Weise habe er zu Unrecht über 800 Euro kassiert; zudem soll er keine Krankenkassenbeiträge entrichtet haben.
Prozess Lastwagenfahrer kassiert Arbeitslosengeld – zu Unrecht
Klaus Rössner 03.12.2023 - 13:10 Uhr