Verteidiger kritisieren Bundesanwaltschaft
Die Verteidiger kritisierten die Bundesanwaltschaft. In diesem Verfahren würden Heranwachsende mit dem Vorwurf des versuchten Mordes überzogen, "die wegen Körperverletzungsdelikten vor den Jugendrichter eines Amtsgerichts gehörten". Der Generalbundesanwalt habe die Delikte zum versuchten Mord hochgestuft und halte nun an diesem Vorwurf fest.
Weder die bislang befassten Gerichte in München und in Dresden noch die Justiz in Ungarn hätten die Taten als Tötungsdelikte gewertet. Bei tödlichen Nazi-Überfällen und gegen rechtsextreme Mörder zeige die Bundesanwaltschaft dagegen deutlich geringeren bis gar keinen Ermittlungseifer.
Die Angeklagten seien auch nicht in den Untergrund abgetaucht, um Straftaten zu begehen, sondern um nicht rechtswidrig nach Ungarn ausgewiesen zu werden. Sie hätten mehrfach angeboten, sich sofort zu stellen, wenn Ihnen ein Verfahren in Deutschland zugesichert werde. Stattdessen sei Maja T. trotz Untersagung durch das Bundesverfassungsgericht den ungarischen Behörden überstellt worden.
Antifa-Ost als linksextreme Vereinigung eingestuft
Der Generalbundesanwalt stuft die Antifa-Ost als militante, linksextreme Vereinigung ein. Die US-Regierung hat die Gruppe sogar als terroristische Vereinigung eingestuft. Die Justiz in NRW bereitet sich auf einen Prozess-Marathon vor und hat Termine für 71 weitere Verhandlungstage angesetzt - bis ins Jahr 2027 hinein.