Nach Eröffnung des Prozesses gegen den jüdischen Sänger Gil Ofarim hat sich dessen Verteidiger vor dem Landgericht Leipzig zu den Vorwürfen geäußert. Bei dem Fall handle es sich um einen „klassischen Fall von Aussage gegen Aussage“, sagte Rechtsanwalt Alexander Stevens am Dienstag nach Verlesung der Anklage. Sei während des Vorfalls vor gut zwei Jahren ein diskriminierendes Wort gefallen, so sei sein Mandant freizusprechen, betonte der Rechtsanwalt.