Die Angeklagten nahmen das Urteil ohne sichtbare Gefühlsregung auf. Während des Verfahrens hatte lediglich der 42-Jährige den Eindruck erweckt, sich für die ihm zur Last gelegten Taten sichtlich zu schämen und reinen Tisch machen zu wollen. Die Richter würdigten in der Urteilsbegründung, dass er mit den Ermittlern umfassend zusammengearbeitet habe.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Männern vorgeworfen, im Jahr 2019 die Plattform "Boystown" mit mehr als 400.000 Benutzerkonten aus aller Welt aufgebaut und betrieben zu haben. Als das Bundeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt die Plattform im April 2021 abschalteten, waren dort mehr als eine Million Forenbeiträge zu finden. Die Aufnahmen zeigten teils schwerste sexuelle Gewalt an Kindern.
Selbst einer der Angeklagten habe eingeräumt, dass die dargestellten Handlungen "mit Sicherheit nicht einvernehmlich" waren, so die Richter. Dennoch hätten die Männer die Plattform jahrelang weiterbetrieben und ihre Interessen über die der betroffenen Kinder und Jugendlichen gestellt.
Sicherheitsverwahrung für zwei Angeklagte gefordert
Die Vertreter der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hatten in ihren Plädoyers die Sicherungsverwahrung für zwei Angeklagte gefordert. Auch beim Strafmaß für den 49-Jährigen folgten die Richter dem Antrag, für den 42-Jährigen hatte die Anklage elfeinhalb Jahren Haft gefordert. Die Verteidiger hatten jeweils geringere Haftstrafen gefordert - beziehungsweise sich für "angemessene" Strafen ausgesprochen.
Die Anklagevertreter von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) bei der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft machten deutlich: Der Fall ist noch nicht vorbei. "Trotz des heutigen Urteils arbeiten wir mit Hochdruck weiter", sagte ZIT-Sprecher Benjamin Krause. "Denn es gelingt uns noch zu selten, die Betreiber und Mitglieder solcher auf maximale Anonymität ausgerichteten Plattformen zu identifizieren."
Zum Schutz der Opfer hatte der Prozess seit Beginn im September weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. ZIT-Sprecher Sebastian Zwiebel sagte über die Missbrauchstaten: "Das Ausmaß ist kaum in Worte zu fassen." Es habe verhindert werden sollen, dass die Kinder, die unter dem Missbrauch gelitten hätten, in irgendeiner Weise identifizierbar sind, insbesondere, da sie noch heute unter den Taten litten.
Er hoffe, dass "von diesem Urteil eine Signalwirkung ausgeht, dass niemand wirklich sicher ist im Darknet", sagte der Rechtsanwalt Niklas Henke, der in dem Verfahren einen heute 23-Jährigen in der Nebenklage vertrat. Dennoch könne auch das Urteil das unendliche Leid der Opfer nicht wiedergutmachen. "Diese Taten wirken nach." Mit dem Urteil vom Dienstag werde jedoch "auch den Opfern eine Stimme gegeben."