„Na, schauen Sie sich das ruhig an“ – Mit diesen Worten bedachte Staatsanwalt Yves Döll den Angeklagten, als dieser bei der Sichtung der Beweise in seiner eigenen Verhandlung den Blick abwandte. Am Montagmorgen hat das Schöffengericht in Hof über den Fall eines Münchbergers verhandelt, bei dem die Polizei eine Großzahl an kinderpornografischen Inhalten gefunden hatte. Der Angeklagte zeigte sich geständig – verstand jedoch nach Auffassung des Gerichts unter Vorsitz von Richter Florian Braun die Tragweite der Sache nicht komplett. Die Staatsanwaltschaft war zudem der Ansicht, der Angeklagte zeige nicht ausreichend Einsicht. Das Gericht verurteilte den Familienvater zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Die Gründe: die Schwere der Inhalte der vorgefundenen Dateien, die schiere Masse an Bild- und Videomaterial – und eine frühere Verurteilung.