In Deutschland ist die Meinungsfreiheit ein hohes Gut – und das ist gut so. Aber darf man deswegen andere Menschen öffentlich einfach als „Vollidiot“, „Tastaturwichser“ und „Meldemuschi“ bezeichnen? Darf man eine Darstellung, die den gewaltsamen Tod von Flüchtlingen in Aussicht stellt, „liken“? Der Verteidiger des Angeklagten – Andreas Wölfel aus Tröstau – meint ganz klar: Ja. Das sei doch keine Volksverhetzung. Und Beleidigungen seien die genannten Bezeichnungen auch nicht, betont der Jurist mehrfach während dieses Verfahrens gegen einen Beamten aus Wunsiedel.