Regungslos sitzt der junge Mann auf der Anklagebank. Die Vorwürfe gegen ihn wiegen schwer. Laut Staatsanwaltschaft besteht „kein Zweifel“, dass er seine damalige Freundin vergewaltigt hat. Dass er ihr mehrfaches Nein ignoriert hat. Dass er sie während ihrer Beziehung manipuliert, isoliert und dominiert hat. Dass sie sich einmal vor Angst eingenässt hat. Deshalb fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Auch dieser Antrag ändert nichts am starren Blick des Angeklagten.