Hamburg - Weil er in einer Nacht- und Nebelaktion einen Weihnachtsbaum auf dem Gelände einer Hamburger Kindertagesstätte aufgestellt hat, ist ein Gärtner wegen Hausfriedensbruches verurteilt worden. Er muss zudem eine Strafe von 3.000 Euro zahlen, wie die zuständige Richterin des Amtsgerichtes in ihrem Urteil sagte. "Die Rechtslage ist relativ simpel. Es gab ein Tor. Es ist nicht gewünscht, dass einfach jeder dieses Gelände betritt. Und das ist zu akzeptieren."