Wenn sich Straftäter erst Jahrzehnte nach ihren Verfehlungen verantworten müssen oder Behörden untätig bleiben, obwohl sie Hinweise auf Verbrechen haben, ist das nicht gerade ein Ruhmesblatt für unser Rechtssystem. Ein derartiger Fall beschäftigte nun das Schöffengericht Kulmbach. Auf der Anklagebank: Eine heute 77-jähriger Rentner, der sich vor langer Zeit an seinen beiden Stieftöchtern vergangen hat.