Die Staatsanwaltschaft habe im schriftlichen Urteil keinen Rechtsfehler bei der Strafzumessung feststellen können, teilte ein Sprecher am Montag zur Begründung mit. Eine Jugendkammer hatte den Angeklagten am 20. März dieses Jahres unter anderem der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gesprochen.