„Es muss bislang individuell in einzelnen Gerichtsurteilen abgewogen werden, was als Qualzucht gilt. Verbote gelten dann nur für einen einzelnen Züchter, halten andere jedoch nicht von der Zucht ab“, sagt Lea Schmitz vom Deutschen Tierschutzbund. Deshalb hat der Bundeslandwirtschaftsminister Cem Ödzemir (Grüne) vor einiger Zeit angekündigt, den Qualzuchtparagrafen verschärfen zu wollen. Im Gespräch ist, das Tierschutzgesetz durch eine Rechtsverordnung zu erweitern, in welcher ausführlich dargelegt wird, welche Merkmale und daraus resultierenden Symptome als Qualzucht gelten – etwa Atemnot, Lahmheit, Haarlosigkeit. „Eine solche Verordnung würde kontrollierenden Veterinärbehörden Sicherheit beim Vollzug des Qualzuchtverbots geben“, sagt Tierschützerin Schmitz.