Für Menschen aus der Ukraine ist der Zugang zum deutschen Rentensystem jedoch erschwert. Für sie gilt eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren. Das heißt, erst wenn sie fünf Jahre Beiträge bezahlt haben, können sie auch eine Rente beziehen.
Diese Wartezeit gilt für alle Ausländer, die nicht aus EU-Staaten oder aus Ländern stammen, mit denen Deutschland ein spezielles Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Mit der Ukraine wurde zwar ein entsprechendes Abkommen ausgehandelt. Dieses sei bislang vom Deutschen Bundestag, aber noch nicht vom Parlament in Kiew ratifiziert worden, teilt die Deutsche Rentenversicherung mit.
Bislang werden Hilfen für Flüchtlinge aus der Ukraine nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt. Das soll sich aber nach Informationen des Bundesarbeitsministeriums in den meisten Fällen ab dem 1. Juni 2022 ändern. Dann können Menschen aus der Ukraine im Rentenalter wie deutsche Rentner die sogenannte Grundsicherung im Alter beantragen, wenn sie nur ein geringes oder gar kein Einkommen haben.