Das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz bietet große Freiheiten. Wer zu Lebzeiten in einer Totenfürsorgeverfügung festhält, dass seine Asche in Rhein oder Mosel beigesetzt werden soll, oder aber wer definiert, dass Angehörige diese in ihrem Haus aufbewahren oder einen Diamanten daraus pressen lassen dürfen, hat ab Oktober ein Recht darauf.
Reform des Bestattungsgesetzes Trauer braucht einen öffentlichen Ort
Konstantin Kraft 15.09.2025 - 18:00 Uhr