Für viele sind regelmäßige Selbtests inzwischen fast so normal wie Zähneputzen. Tausend Mal getestet, tausend Mal ist nichts passiert. Doch wenn dann plötzlich ein zweiter Strich auftaucht, ist alles anders. Was jetzt? Wie geht es weiter.
Ständig ändern sich die Vorschriften in der Pandemie. Das betrifft nicht nur alles rund um 2G, 3G oder die Maske, sondern auch die kostenfreien Tests. Was ist der aktuelle Stand?
Für viele sind regelmäßige Selbtests inzwischen fast so normal wie Zähneputzen. Tausend Mal getestet, tausend Mal ist nichts passiert. Doch wenn dann plötzlich ein zweiter Strich auftaucht, ist alles anders. Was jetzt? Wie geht es weiter.
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Das Wichtigste ist, sich sofort zu isolieren. Auch wenn der Zugang zu kostenfreien PCR-Tests von der Staatsregierung stark eingeschränkt wurde, haben Menschen mit positivem Schnelltest noch immer Anspruch darauf.
Der schnellste und einfachste Weg zum PCR-Test ist, mit dem positiven Test direkt zur Teststelle zu gehen. Die Testkassette sollte dabei im transparenten Beutel des Testkits eingetütet werden und vor Ort vorgezeigt werden. Seit 17. März ist eine Anmeldung für die Wunsiedler Teststelle gewünscht unter dem Link: www.doctolib.de/testzentrum-covid/wunsiedel/synlab-mvz-testzentrum-wunsiedel-laufkundschaft.
Aber nicht nur positiv Getestete haben Anspruch auf einen PCR-Test. Das sind auch alle Kontaktpersonen, die vom Gesundheitsamt oder einer medizinischen Einrichtung offiziell als solche eingestuft wurden. Diese Gruppe wird dann über das Gesundheitsamt oder die Einrichtung bei der Teststelle angemeldet.
Dann gibt es außerdem bestimmte Personengruppen, die im Kontaktfall Anspruch auf einen PCR-Test haben. Das sind betroffene Personen bei einem Ausbruch in Einrichtungen wie Altenheimen oder Behinderteneinrichtungen. Hinzu kommen Patienten, Bewohner und Betreute. Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderung, Personen mit medizinischer Kontraindikation nach der bayerischen Teststrategie genauso wie Schwangere und Stillende.
Wer zu diesen Gruppen gehört, sollte einen schriftlichen Nachweis, warum man berechtigt ist, zum Beispiel den Mutterpass, ein Attest oder den Arbeitsvertrag einer Einrichtung direkt zur Teststelle mitbringen. Im Gegensatz zu vorherigen Regelungen gilt eine Warnung der Corona-Warn-App nicht mehr als ausreichender Grund.
Kostenlose PCR-Tests sind möglich im Testzentrum in Wunsiedel. Von Montag bis Freitag zwischen 9 und 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr. Am Wochenende von 12 bis 19 Uhr.