Da staunte der Pferdehalter aus dem Raum Hof nicht schlecht: Seit Jahren holt er beim Bäcker seines Vertrauens altbackenes Brot und Brötchen ab, die er an die Tiere verfüttert. Doch nun ging er leer aus. Sein Bäcker darf die übrig gebliebenen Backwaren nicht mehr an Tierhalter weitergeben. Und andernorts beschwert sich ein Kunde über ein „zu leichtes halbes Brot“. Auch das hat Konsequenzen, die dem Bäckermeister teuer zu stehen kommen.
Regulierung Altes Brot darf nicht einfach in den Futtertrog
Kerstin Dolde 30.08.2026 - 15:47 Uhr