Rehau/Bad Steben Proteste gegen Kahlschlag der Bahn

Umweltschützer laufen Sturm gegen Rodungsarbeiten neben Gleisen. Sie verweisen auf die Vogelbrut-Schutzzeit. Die Bahn pocht auf ihre Sicherungspflicht.

Rehau/Bad Steben - Kreischende Motorsägen im März und sogar jetzt noch im April. Kahlschlag in der Natur mit großen Mengen von abgetrennten Palmkätzchen-Ästen. An mehreren Stellen im Landkreis regt sich Protest von Umwelt- und Naturschützern gegen den Vegetationsrückschnitt, den die Bahn entlang der Gleisanlagen betreibt.

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Udo Benker-Wienands vom Bund Naturschutz zeigt sich entsetzt darüber, dass seit Anfang April ein Arbeitstrupp der Deutschen Bahn (DB) am Gleis zwischen Rehau und Wurlitz auf einem sechs Meter breiten Streifen eine Hecke dem Erdboden gleich gemacht hat. "Das ist eine absolute Sauerei", schimpft der Naturschützer. Er verweist auf das Naturschutzgesetz. Demnach ist es verboten, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.

Benker-Wienands beklagt die vielfältigen Schäden, die aus ökologischer Sicht entstanden seien. Bei den Hecken entlang des Gleises habe es sich vor allem um Weiden mit blühenden Palmkätzchen gehandelt. "Die bieten zu dieser Zeit eine erste Nahrung für Bienen", betont er. Dabei erinnert Benker-Wienands daran, dass erst jüngst das Volksbegehren für den Schutz der Bienen die bayerische Staatsregierung zum Einlenken gebracht habe. "Und dann erlebt man so etwas", schimpft er.

Benker-Wienands verweist zudem auf die Vogelbrutzeit, die der Hauptgrund für die siebenmonatige Sperre für derartige Rückschnittarbeiten sei. Ob entlang der Bahnstrecke bereits Vögel mit der Brut begonnen haben, vermag er nicht zu sagen. Zumindest in seinem Garten in Regnitzlosau hat der Naturschützer in diesen Tagen aber bereits Vögel beim Anlegen von Nestern beobachten können.

Radikale Rückschnittarbeiten an Weiden mit blühenden Palmkätzchen entlang der Bahnstrecke beklagt auch Christa Centner aus Naila. Sie zeigt sich im Gespräch mit unserer Zeitung entsetzt darüber, was an einem Fischteich neben dem Gleis zwischen Bad Steben und dem Bahnübergang in Richtung Hölle jüngst geschehen sei. "Es ist verboten, einzelne Palmkätzchen-Zweige abzubrechen und mitzunehmen, aber dort ist alles abgeschnitten worden", empört sich Centner.

Und was sagt die Bahn dazu? Die DB-Pressestelle beruft sich auf gesetzliche Vorgaben. "Die Bahn muss dafür Sorge tragen, dass Zugfahrten auf der Schiene verlässlich durchgeführt werden können", betont ein Bahnsprecher. "Dafür müssen wir die Vegetation im direkten und weiteren Umfeld der Gleise im Blick behalten und bei Bedarf tätig werden." Er verweist auf ein Konzept für den Vegetationsrückschnitt, das auch die Belange des Natur- und Umweltschutzes berücksichtige.

Bundesweit setze die Bahn seit dem Jahr 2007 ein Präventionsprogramm um. Nicht nur das Gleis werde von Bewuchs freigehalten, sondern ganzjährig auf beiden Gleisseiten jeweils auch eine mindestens sechs Meter breite Zone. "Dieser bodennahe Rückschnitt erfolgt einmal im Jahr und bedarfsorientiert", teilt die DB dazu mit.

Zum Abschnitt zwischen Wurlitz und Rehau, über dessen Behandlung sich Benker-Wienands entsetzt zeigt, nimmt die Bahn ebenfalls Stellung. Die letzte Pflegemaßnahme zwischen Oberkotzau und Selb-Plößberg habe im Sommer 2017 stattgefunden, erläutert der Bahnsprecher. Der aktuelle Rückschnitt diene hauptsächlich der Beseitigung einjähriger Stockaustriebe. Die Bahn werde die seit zwei Wochen laufenden Arbeiten in einer Woche abschließen.

Das Unternehmen verweist allgemein auf den "Jahreszyklus Vegetationspflege am Gleis". Demnach sieht sich die DB nach ihrem eigenen Regelwerk nur zur Einhaltung der Schutzzeit von März bis September in der sogenannten Stabilisierungszone verpflichtet. Darunter fallen alle Bäume und Sträucher, die weiter als sechs Meter vom Gleis entfernt wachsen. Dort seien Vegetationsrückschnitte nur in den Monaten Oktober bis Februar möglich.

Udo Benker-Wienands hat wegen der Rodung der Hecke die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes eingeschaltet und bei der Polizei Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz erstattet. Das Landratsamt habe zwar die Rodungsarbeiten kurzfristig einstellen lassen, aber die Bahn habe auf ihre Verkehrssicherungspflicht gepocht und nach einem Tag weitermachen dürfen. Benker-Wienands hat durchaus Verständnis dafür, dass die Lokführer freie Sicht auf Signale und Gleis haben müssen. Doch dafür, betont er, müsse man während der Vogelbrutzeit keine Hecken beseitigen, die nicht einmal zwei Meter hoch sind. Er schlägt vor, dass die Bahn die Organisation des Vegetations-Rückschnitts verbessert: "Alle Arbeiten müssen auf die Monate Oktober bis Februar konzentriert werden." Zudem wünscht er sich, dass sich künftig in jedem Arbeitstrupp eine geschulte Person befindet, die die Belange des Naturschutzes berücksichtigt und die Kollegen einweist. In den kommunalen Bauhöfen seien die Mitarbeiter mittlerweile für die Belange des Artenschutzes sensibilisiert. Das erwartet der Naturschützer auch von der Bahn. "Sie sollte eine Arbeitsgruppe gründen, die sich bundesweit an allen Gleisen um den Artenschutz kümmert", sagt Benker-Wienands. Es reiche nicht, wenn die Bahn nur bei Neubaustrecken Ausgleichsmaßnahmen vornehme und dabei einzelne Tierarten umsiedle.