Rehau/Hof - Die Vorwürfe der Anklage ähneln sich meist: grundlose Prügeleien, Beleidigungen, Sachbeschädigungen, Widerstand gegen Polizisten... auch in der Region ist es keine Seltenheit, dass sich Trunkenbolde nicht nur vor der Polizei (siehe Polizeimeldungen rechts), sondern sogar vor Gericht verantworten müssen, weil sie im Suff aggressiv wurden. Ein Beispiel aus dem Sommer 2012: Ein sturzbetrunkener Radler knallt gegen ein Auto. Mit Glück bleibt er unverletzt. Die Polizei lässt eine Blutkontrolle vornehmen: 2,2 Promille. Der Mann ist mehrfach einschlägig vorbestraft. Weitere Anklagepunkte lauten auf Randale, Pöbeleien und Beleidigungen. Nun fordert die Staatsanwaltschaft acht Monate Haft ohne Bewährung.