Eine höhere Rentenerhöhung im Westen wie in diesem Jahr gab es zuletzt 1983 mit damals plus 5,59 Prozent.
Müssen Rentner jetzt mehr Steuern zahlen?
Die Erhöhung der Rente unterschreitet rein rechnerisch die Steigerung des Grundfreibetrags. Allerdings nimmt der steuerpflichtige Teil der Rente immer mehr zu.
Das bedeutet: Für jeden neuen Rentnerjahrgang steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente, seit dem Jahr 2020 um jährlich einen Prozentpunkt. So bleiben für Rentner, die in diesem Jahr in den Ruhestand gehen, nur noch 18 Prozent ihrer Rente steuerfrei. Der Rest wird versteuert.
Im Jahr 2040 werden alle Renten zu 100 Prozent versteuert. Deshalb müssen in den kommenden Jahren immer mehr Rentner eine Steuererklärung abgeben.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag für Rentner?
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung sind Rentner grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt.
Der Grundfreibetrag liegt 2022 für Alleinstehende bei 10 347 Euro pro Jahr. Für Verheiratete gilt der doppelte Wert – also 20 694 Euro.
Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Wer in jüngster Zeit in Rente gegangen ist, für den ist der steuerpflichtige Anteil der Rente höher als für Personen, die früher in Rente gegangen sind – und das zu versteuernde Einkommen liegt bei gleicher Rente höher.
Wer mit dem Gesamtbetrag seiner steuerpflichtigen Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt, muss eine Steuererklärung abgeben. Das betrifft viele Rentner, die neben der gesetzlichen Rente noch weitere Einnahmen haben, zum Beispiel weil sie eine Witwen- oder Betriebsrente erhalten, Einnahmen aus Wohnungseigentum haben oder zusätzlich zur Rente arbeiten gehen. Dadurch übersteigen ihre steuerpflichtigen Jahreseinkünfte häufig den Grundfreibetrag.
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