Die Strafen für sogenannte "Wegwerf-Agenten" wurden im Januar verschärft. Unter dem Begriff werden Handlanger ohne nachrichtendienstliche Ausbildung verstanden, die etwa über soziale Medien angeworben werden und für wenig Geld im Auftrag ausländischer Mächte Schäden anrichten. Die "Ausübung fremder Einflussnahme und darauf gerichtete Agententätigkeit" steht mit dem neuen Paragrafen im Strafgesetzbuch ausdrücklich unter Strafe und kann mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden.
Spionage auch im Auftrag Chinas und des Irans?
Doch nicht nur russische Nachrichtendienste sollen in den letzten Jahren Agenten in Deutschland eingesetzt haben. Im Mai ließ die Bundesanwaltschaft ein Ehepaar festnehmen, das für einen chinesischen Geheimdienst Wissenschaftsspionage an deutschen Hochschulen betrieben haben soll. Und kurz darauf erhob die Behörde Anklage gegen einen mutmaßlichen Spion des Irans, der Juden und Freunde Israels für Mord- und Brandanschläge ausgespäht haben soll - darunter den Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, und der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck.
Die Bundesanwaltschaft ist als oberste deutsche Strafverfolgungsbehörde vor allem für die Bereiche Terrorismus, Spionage und Völkerstrafrecht zuständig. Generalbundesanwalt Rommel steht seit März 2024 an der Spitze der Behörde.