Um welche berühmten Werke wird gestritten?
Kaum ein Restitutionsstreit wird erbitterter geführt als der um Werke des jüdischen Galeristen Alfred Flechtheim (1878-1937). Bei seiner Flucht aus Hitler-Deutschland 1933 musste er seine Sammlung mit Werken berühmter Maler von Pablo Picasso bis Max Beckmann zurücklassen. Verarmt starb er 1937 im Londoner Exil.
Museen wie das Museum Ludwig in Köln, das Guggenheim Museum in New York und das Moderna Museet in Stockholm haben Werke im Millionen-Wert an Flechtheims Erben zurückgegeben. Doch in Bayern und Nordrhein-Westfalen streiten sie seit Jahren erfolglos um Bilder aus staatlichen Sammlungen.
So fordern die Erben-Anwälte seit rund zehn Jahren die Rückgabe des Gemäldes "Die Nacht" (1918/19) von Max Beckmann aus der landeseigenen Kunstsammlung NRW. Für ganz NRW sehen die Anwälte noch "mindestens ein gutes Dutzend" und bundesweit mehr als 100 Kunstwerke aus dem Besitz Flechtheims, bei denen sie Restitutionsfälle vermuten.
Der wohl prominenteste Fall in Bayern ist der Streit um "Madame Soler" von Pablo Picasso. Seit 2009 fordern Nachfahren des Kunstsammlers Paul von Mendelssohn-Bartholdy von den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen das Gemälde zurück. An die Beratende Kommission konnten sie sich nicht wenden, weil der Freistaat nicht zustimmte. Seiner Ansicht nach liegt keine Raubkunst vor. Nun soll der Fall ans Schiedsgericht.
Kommt auch der Welfenschatz vor das Schiedsgericht?
Einer der bedeutendsten mittelalterlichen Kirchenschätze wird im Berliner Kunstgewerbemuseum aufbewahrt. Der sogenannte Welfenschatz umfasst Goldreliquien aus dem 11. bis 15. Jahrhundert. Gestritten wird seit 2008 um die Teile des Schatzes, die heute Eigentum der Stiftung Preußischer Kulturbesitz sind. Die Frage: Musste die Gruppe der einstigen jüdischen Besitzer die sakralen Preziosen 1935 in einer Zwangslage unter Wert verkaufen?
Den Fall konnte die Beratende Kommission vor ihrem Ende nicht mehr klären. Nun stelle sich die Frage, ob die Mandanten einem Schiedsgerichtsverfahren vertrauen sollten, sagt Anwalt Stötzel. "Zumal wir seit fast einem Jahr noch auf Akteneinsicht beim Bundeskanzleramt warten und beständig damit hingehalten werden."
Warum misstrauen die Erben dem Schiedsgericht?
Ein Grund sind Zweifel an der Unabhängigkeit der benannten Schiedsrichter, aus denen die beiden Streitparteien jeweils zwei Kandidaten für ihr Verfahren auswählen. "Auch eine Gleichheit der Waffen gibt es nicht, weil die Informationsmacht mit Akten, Archiven und Provenienzforschung auf staatlicher Seite liegt", stellt Stötzel fest. Die meisten seiner Mandanten würden wohl erst dann ein Verfahren anstrengen, "wenn das Schiedsgericht echte Unabhängigkeit, Transparenz und Opferorientierung zeigt".
Welche Alternativen gibt es zum Schiedsgericht?
Union und SPD haben im Koalitionsvertrag ein Restitutionsgesetz versprochen. Deutschland brauche endlich klare Regeln statt eines Systems, das die Institutionen schütze und die Opfer weiter benachteilige, findet Stötzel. Ein solches Gesetz fordern auch der Zentralrat der Juden und die Jewish Claims Conference. Die Schiedsgerichte unterstützen sie aber grundsätzlich.