Schnelltests auch am 1. Mai Fast jeder Dritte ist geimpft im Kreis Kulmbach

red
Impfzentren und Hausärzte leisten nach Ansicht des Krisenstabs im Landkreis Kulmbach erstklassige Arbeit. Foto: Gabriele Fölsche

Bei der Impfquote bleibt Kulmbach bayern- und deutschlandweit in der Spitzengruppe. Erstmals übersteigt die Zahl der Geimpften die 30-Prozent-Marke.

 
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Kulmbach - Die Impfquote im Landkreis Kulmbach liegt im bayernweiten Vergleich mit an der Spitze. Inzwischen hast fast jeder Dritte eine Erstimpfung erhalten. Nach Angaben des Landratsamtes vom Dienstag beträgt die Quote der Erstimpfungen nun 30,16 Prozent, die der Zweitimpfungen bei 10,33 Prozent. „Dies ist dem hervorragenden Zusammenwirken von Impfzentrum und Hausärzten geschuldet“, sagte der Leiter des Krisenstabs, Oliver Hempfling. „Alle Beteiligten engagieren sich weit über das Erwartbare hinaus.“

Neben dem Impfen bleibt das flächendeckende Testen die zweite Säule der Pandemiebekämpfung. Daher sind auch am Mai-Feiertag die Schnelltestzentren in Kulmbach und Thurnau in Betrieb. Die Teststrecke im BRK Kreisverband am Rot-Kreuz-Platz in Kulmbach hat von 13 bis 16 Uhr geöffnet, im Schützenhaus in Thurnau kann man sich von 8 bis 11 Uhr testen lassen. Lediglich in Mainleus werden am 1. Mai keine Schnelltests angeboten.

Unterdessen hat das bayerische Kabinett Lockerungen für Geimpfte beschlossen, die auch in Kulmbach gelten. Wer zweimal geimpft ist, muss künftig zum Beispiel beim Friseur keine Tests mehr vorlegen.

Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen gelten wieder als Geschäfte des täglichen Bedarfs und dürfen unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz öffnen. Gleiches gilt für Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe und der Handwerksbetriebe. Dazu zählen etwa Fotostudios, Schumacher oder Schneidereien sowie Reparaturdienste im Bereich Telekommunikation. Für Kulmbach gilt eine Kundenzahlbegrenzung. Es dürfen sich maximal ein Kunde pro 20 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter sowie zusätzlich ein Kunde pro 40 Quadratmeter für die darüber hinausgehende Verkaufsfläche im Ladengeschäft aufhalten. Ein negativer Test ist nicht erforderlich.

Bis zu fünf Kinder dürfen unter 14 Jahren gemeinsam kontaktfreien Sport im Freien treiben. Dies gilt trotz des über 100 liegenden Inzidenzwerts auch im Landkreis.

Nach wenigen Tagen Unterbrechung ist die „wechselseitige, unentgeltliche und nicht geschäftsmäßige“ Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften erlaubt. Dies aber nur, wenn sie Kinder aus dem eigenen und höchstens einem weiteren Hausstand umfasst. red

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