Schüler in der Pandemie Weiter keine Bescheinigung für Test

Sarah Schmidt

Noch immer ist nicht klar, ob Lehrer zukünftig schriftliche Bescheinigung über die in der Schule durchgeführten Schnelltests ausstellen dürfen. Doch es könnte schon bald neue Informationen dazu geben.

 
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Schüler führen die Gurgeltests durch, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können. Foto: dpa/Gaetan Bally

Hof - Dürfen Lehrer zukünftig eine schriftliche Bescheinigung über das Testergebnis des in der Schule durchgeführten Schnelltests ausstellen? Anfang der Woche hatte der Hofer Schulamtsdirektor Stefan Stadelmann darauf hingewiesen, dass darüber am Donnerstag in einer Online-Konferenz mit dem bayerischen Kultusministerium entschieden werden könnte. Doch am Freitagvormittag sagt er auf Nachfrage unserer Zeitung: „Es gibt noch keinen neuen Sachstand. Es ist noch beim Ministerium in der Klärung.“

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Zum Hintergrund: Nachdem seit dieser Woche neue Lockerungen in Stadt und Landkreis hinzugekommen waren, bemerkten einige Eltern, dass sich ihre Kinder nun, wo unter anderem Friseurbesuche und Angebote wie das Einkaufen per „Click & Meet“ wieder möglich sind, doppelt testen lassen müssen. Der Grund ist, dass Schulen bislang keine schriftliche Bescheinigung über die Tests vor Ort ausstellen. Schüler und auch Lehrer müssen sich also zusätzlich an einer Teststation testen lassen, bei der medizinisches Personal eine Bescheinigung ausstellt, um die neuen Möglichkeiten in Anspruch nehmen zu können.

Stadelmann weist erneut darauf hin, dass es schon bald neue Informationen dazu geben könnte, ob es für Lehrer rein rechtlich überhaupt umsetzbar ist oder nicht. sasch