Einst gab es immer wieder Querelen um die Schule – jetzt betonen die Gemeinden ihr gemeinsames Vorgehen.
So sicherten die Gemeinden schon jetzt „GEMEINSAM“ (großgeschrieben) den gesetzlichen Anspruch für alle Grundschulkinder: „Dem ab 2026 gesetzlichen Anspruch auf Nachmittagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter wird zukünftig in Weißdorf und Sparneck gemeinsam an einem Standort Rechnung getragen.“ Das Schulhaus in Sparneck werde zu einem Hort für über 80 Kinder umgebaut. Die Nachmittagsbetreuung für alle Kinder der Grundschule Weißdorf-Sparneck finde bereits in Sparneck statt. Der schulische Anteil am Vormittag werde ausschließlich im Schulhaus in Weißdorf durchgeführt. „Somit sind nun alle Lehrerinnen und Lehrer sowie alle Kinder in einem Schulhaus.“ Vorher waren jeweils zwei Klassen in Sparneck und zwei Klassen in Weißdorf. „Dies führte dazu, dass die Schulhäuser nur halb genutzt wurden und die Lehrer in ihren Pausen pendeln mussten.“ Nun würden nicht nur beide Häuser wieder voll genutzt, insbesondere würden Lehrerschaft und die Schulkinder entlastet. Im Sparnecker Hort wird es vier Gruppen geben, die das komplette Schulhaus in Anspruch nehmen. „Zudem werden bis zu zwölf Arbeitsplätze neu geschaffen oder erhalten.“