Die Interessengemeinschaft, als Betreiberin für eine Welle an der Floßlände zuständig, habe für dort bereits zusätzliches Sicherheitsequipment bestellt. Am Eisbach sei die Stadt für die Umsetzung zuständig.
Ermittlungen zur Ursache und Strafanzeige
Die Eisbachwelle wird von Surfern zu allen Jahreszeiten genutzt. Das Surfen auf eigene Gefahr war seit 2010 offiziell per Allgemeinverfügung der Stadt München erlaubt. Die Welle ist allerdings nur für erfahrene Sportler geeignet.
Der Lebensgefährte der Verunglückten hatte laut Staatsanwaltschaft München I bereits vor dem Tod der Frau Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet. Die Behörde kläre, ob es Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten gebe, hatte eine Sprecherin dazu auf Anfrage erläutert. Die Ermittlungen richteten sich nicht gegen konkrete Personen.