Da der Kleintransporter stark beschädigt zwischen der Böschung und der Außenschutzplanke zum Stehen gekommen war, musste dieser mit einem Kran über die Schutzplanke hinweg zurück auf die Fahrbahn gehievt werden. Um dies gefahrlos vornehmen zu können, rückte die Autobahnmeisterei Münchberg mit einem Absperrgerät zur Wegnahme der rechten Fahrspur an. Der Verkehr lief auf den verbleibenden zwei Fahrspuren vorbei. Den entstandenen Sachschaden am Kleintransporter und an den Einrichtungen der Autobahn GmbH schätzt die Polizei auf zirka 30.000 Euro. Das Einschlafen am Steuer wertet der Gesetzgeber als körperlichen Mangel. Die Verkehrspolizisten fertigten eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.