Hof/Selb - Wenn der Vater mit dem Sohne für zwei Jahre und drei Monate beziehungsweise zwei Jahre hinter schwedische Gardinen wandert, dann muss dem einiges vorausgegangen sein. Vor dem Landgericht Hof hatte sich nun das Duo aus Selb, der 54-jährige Vater und sein 29 Jahre alter Sohn, wegen besonders schwerer Nötigung mit vorsätzlicher Körperverletzung zu verantworten.