Selb - Man stelle sich einmal folgendes Szenario vor: Es ist Sonntag, der 20. Januar, kurz nach 8 Uhr am Morgen. Der Tag der Oberbürgermeisterwahl in Selb ist angebrochen, und der Bürger macht sich auf den Weg zu seinem Wahllokal, rutscht aber auf einer Eisplatte aus und bricht sich das Bein. War's das jetzt mit dem Wahlrecht? Nein. "Selbst dann kann er noch seine Stimme per Briefwahl (siehe hier) abgeben", erklärt Nicole Pitzing.