Nach Angaben des 71-jährigen Mieters wollte sein neun Jahre älterer Vermieter mittels Nachschlüssel - wohl aufgrund altersbedingter psychischer Auffälligkeiten - unberechtigt in seine Wohnung eindringen. Bei dem Versuch, ihn aus der Wohnung zu drängen, kam es zu einer Rangelei. Dabei wurde der Vermieter mit einem Bierkrug am Kopf getroffen wurde. Der Mieter wurde durch das Aufstoßen einer Türe ebenfalls leicht verletzt. Gegen beide ältere Herren wird nun wegen Körperverletzung ermittelt.
Selb Mieter kann sich Vermieter nur mit Bierkrug vom Leib halten
Redaktion 28.07.2024 - 14:26 Uhr