Einen Autofahrer mit brisantem Gepäck im Kofferraum stoppten Beamte der Grenzpolizei Selb.
Für die Feuerwerkskörper hätte der Niederländer in Deutschland eine Erlaubnis vorweisen müssen. Da er diese nicht hatte, wurde gegen ihn eine Anzeige wegen eines Vergehens nach dem Sprengstoffgesetz gefertigt und die Sprengmittel beschlagnahmt.
Nachdem der 32-Jährige den von der Staatsanwaltschaft geforderten Geldbetrag im unteren vierstelligen Bereich bezahlt hatte, durfte er seine Fahrt fortsetzen.