Selb - Die Stadt Selb erhöht den Hebesatz für die Grundsteuer A (für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft) von 340 auf 345 Prozent, und den Hebesatz für die Grundsteuer B (für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude) von 330 auf 340 Prozent. Das tut sie aber nicht ganz freiwillig. Denn die Stadt hat im vergangenen Jahr die Bedarfszuweisung und Stabilisierungshilfe nur unter der Auflage bekommen, dass sie den Hebesatz für die Grundsteuer B auf den Landesdurchschnitt anhebt.