Gezielt Schlafmittel verabreicht
In der Anklage findet sich etwa der Vorwurf, dass der 45-Jährige gezielt Schlafmittel verabreicht haben soll, um die Kinder zu missbrauchen. Auch von einem "Reizstromgerät" ist die Rede. Und immer wieder Eindringen in die Körper, aufgenommen auf Video, oft im Schlaf. Hinzu kommen Fälle, in denen er mit anderen Missbrauchstätern über Video Kontakt gehalten und diese zu Taten animiert haben soll. Etwa soll er Verbindung zu einem Mann gehalten haben, der unter anderem als Kindertagespfleger arbeitete und Kinder missbrauchte. Dem Angeklagten habe er dann Aufnahmen geschickt.
Polizisten hatten den 45-Jährigen im vergangenen Dezember festgenommen und gewaltiges Datenmaterial sichergestellt. Die Festnahme führte zu einer Vielzahl weiterer Ermittlungsverfahren gegen andere Beschuldigte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sind es mittlerweile mehr als 130.
Der Fall steht daher in der Wahrnehmung in einer Reihe mit anderen großen Missbrauchskomplexen der vergangenen Jahre - etwa mit Lügde, Bergisch Gladbach und Münster. Sogar personell gibt er Überschneidungen: Richter Christoph Kaufmann, der schon die Verhandlung gegen einen zentralen Täter im Komplex Bergisch Gladbach führte, ist nun auch für Wermelskirchen zuständig.
Kein Wort, um die Taten adäquat zu beschreiben
Das aktuelle Verfahren gehöre gleichwohl "mit zu dem Schlimmsten", was sie je gesehen habe, sagt Anwältin Monika Müller-Laschet, die als Opfervertreterin dabei ist. "Wie so etwas möglich sein kann? Da muss ich ihnen ganz ehrlich sagen: Habe ich keine Antwort drauf", sagt sie. Ihr falle kein Wort ein, um die Taten adäquat zu beschreiben.
"Der Mann hat einfach ausgenutzt, dass man auf der Suche nach einer Betreuung für ein Kind war", sagt Anwältin Sandra Buhr, die eine Mutter vertritt. Er habe sogar mit Erfahrung geworben. Die Situation sei belastend. "Man gibt das Kind vermeintlich in gute Hände ab und macht sich einen netten Abend", sagt sie. "Und erfährt dann Jahre später, dass im Rahmen der Betreuung das Kind missbraucht wurde."
Ziel seines Mandanten sei nun, die "für alle Verfahrensbeteiligten nicht einfache Beweisaufnahme" möglichst abzukürzen, verspricht sein Anwalt. Für Fragen stehe er zur Verfügung. Zudem sie geplant, den Opfern "kurzfristig" Schmerzensgeld zu zahlen.
Ein Besonderheit des Falls sei, dass sein Mandant in einer "blinden Datensammelwut" Unmengen Kinderpornografie gehortet und seine eignen Taten archiviert und dokumentiert habe. Ohne diese Daten und das umfassende Geständnis wären viele Fälle nie "aufgefallen", sagt sein Anwalt. Das mache die Taten nicht besser - aber es müsse in die Gewichtung einfließen.
Vereinzelt sei sein Mandant auch als "Monster" bezeichnet worden, sagt der Anwalt zum Schluss. Wenn man die Anklage gehört habe, sei diese Bezeichnung "vielleicht gar nicht so falsch".
Das Gericht sollte aber auch heutiges Verhalten betrachten. "Wir gehen davon aus, dass man dann zu der Überzeugung kommt, dass hier heute eine andere Persönlichkeit sitzt. Die jedenfalls heute nicht mehr das Monster ist, das alle fürchten müssen."