Das dreiköpfige Schöffengericht hatte sich mit vier Anklagen auseinanderzusetzen, die die Staatsanwaltschaft Bayreuth vorbereitet hatte. Zur Debatte standen rund 20 Taten, die der Angeklagte im vergangenen Jahr innerhalb von nur zehn Monaten begangen haben soll. Die ihm vorgeworfenen Delikte sind jeweils mehrere Fälle der Sachbeschädigung, Bedrohung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, (versuchte) Körperverletzung und jeweils ein Fall der exhibitionistischen Handlung und versuchten Nötigung. Eine runde Viertelstunde benötigte Staatsanwalt Julien Mehnert für die Verlesung der umfangreichen Anklageschrift.
Kulmbach/Stadtsteinach Urteil gefallen: Das Strafmaß für den Mann, der sich für Jesus hält
Klaus Rössner 05.08.2026 - 12:22 Uhr